Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Rebekka Tanner, Stuunmomänt


1. Tätigkeitsfeld

Rebekka Tanner, Stuunmomänt, ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Veranstaltungen, Workshops sowie Ratreats (nachfolgend Angebot) im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement, hauptsächlich in der Natur und im Wald, tätig (Shinrin-Yoku Gesundheitstraining/ Waldbaden Angebote). Rebekka Tanner, Stuunmomänt arbeitet dabei alleine oder in Kooperation mit anderen Kursleiterinnen aus dem Bereich Gesundheit, Natur und Bewegung, wodurch weitere Inhalte in das Shinrin-Yoku Gesundheitstraining/ Waldbaden einfliessen. (z.B. Jahreskreisrituale, Märchen usw.)


2. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Rebekka Tanner, Stuunmomänt (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen sowie private Gruppen (nachfolgend Privatkunden) oder geschäftlichen Auftraggebern sowie berufliche/ schulische Gruppen (nachfolgend Geschäftskunden). Diese AGB sind Bestandteil jedes Angebots der Anbieterin und können auf der Website eingesehen werden. Mit der Annahme einer Offerte oder der Anmeldung zu einem Angebot akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.



3. Vertragsschluss - Anmeldung

3.1 Privatkunden

3.1.1.  Einzelpersonen

Die Anmeldung für ein Angebot (Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, Ratreats) ist jederzeit möglich und ist für den Anmelder verbindlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin - per Online-Anmeldeformular, per Mail oder telefonisch - oder in Absprache mit der Anbieterin, bei einem mandatierten Drittanbieter.

Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldungsbestätigung. Mit dem Versand der Anmeldungsbestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für den Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert. 

Veranstaltungen haben in der Regel eine maximale Teilnehmendenzahl welche auf der Website der Anbieterin kommuniziert werden. Die Anmeldungen/ Anfragen sowie die Vergabe der Kursplätze werden nach Datumseingang berücksichtig, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. 

3.1.2. private Gruppen

Die Anbieterin erstellt eine individuell ausgearbeitete Offerte, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Privatkunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage ab dem auf der Offerte festgehaltenem Ausstellungsdatum. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Privatkunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Privatkunden. 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Privatkunden selbst; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Privatkunden festgelegt.

3.2 Geschäftskunden

3.2.1 Firmen und Vereine

Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage ab dem auf der Offerte festgehaltenem Ausstellungsdatum. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden. 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.



4. Entgelt - Angebotskosten

4.1 Privatkunden

4.1.1. Einzelpersonen

Die von der Anbieterin, auf der Website (www.stuunmomaent.ch), publizierten Kosten für ein Angebot, versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung gilt der jeweils ausgeschrieben Preis auf der Website. Rebekka Tanner, Stuunmomänt, behält sich vor, die Kosten für zukünftige Angebote jederzeit anzupassen und zu ändern. 

Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.

4.1.2. private Gruppen

Die von der Anbieterin, auf der Website (www.stuunmomaent.ch), publizierten Kosten für ein Angebot, versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung gilt der jeweils ausgeschrieben Preis auf der Website. Rebekka Tanner, Stuunmomänt, behält sich vor, die Kosten für zukünftige Angebote jederzeit anzupassen und zu ändern. 

Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.
Das Entgelt für individuell zugeschnittenen Angebote bemisst sich nach der individuellen Offerte der Anbieterin. 



4.2 Geschäftskunden

4.2.1 Firmen und Vereine

Die von der Anbieterin, auf der Website (www.stuunmomaent.ch), publizierten Kosten für ein Angebot, versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung gilt der jeweils ausgeschrieben Preis auf der Website. Rebekka Tanner, Stuunmomänt, behält sich vor, die Kosten für zukünftige Angebote jederzeit anzupassen und zu ändern. 

Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.
Das Entgelt für individuell zugeschnittenen Angebote bemisst sich nach der individuellen Offerte der Anbieterin. 



5. Zahlungskonditionen - Zahlung und Mahnung

5.1 Privatkunden

5.1.1 Einführungstour, Kulturtour Kurse, Abotouren, Gruppenangebote

Bei allen Angeboten werden die Angebotsgebühren mit der schriftlichen Anmeldungsbestätigung durch die Anbieterin oder der von den Privatkunden unterzeichneten Offerte fällig. Es wird von der Anbieterin eine Rechnung mit Einzahlungsschein verschickt. Es besteht die Möglichkeit die Rechnung mit beigelegtem Einzahlungsschein, per Überweisung mit Kontodaten oder per Twint zu bezahlen. 

Die Rechnung muss für alle Angebote vor Angebotsbeginn bezahlt werden. Das heisst die volle Angebotsgebühr muss bis zum Angebotsbeginn auf dem Firmenkonto der Anbieterin eingegangen sein. Dies kann im Voraus per Rechnung, Überweisung oder TWINT oder unmittelbar vor der Durchführung per TWINT getätigt werden. Nur wer die Angebotsgebühr rechtzeitig beglichen hat, hat das Recht am Angebot teilzunehmen.

 

Bei mehrtätigen Veranstaltungen (z.B. Toruenabo) wird die Bezahlung der Teilnahmegebühr oder des Honorars vorgängig verlangt (Banküberweisung oder TWINT). In diesem Falle wird der Vertragsabschluss durch die Bezahlung des Entgelts rechtsgültig. Das Nichtbezahlten des Entgelts gilt nicht als Abmeldung. Erst nach der Zahlung stehen den Privatkunden alle Informationen und Nutzungsplattformen zur Verfügung.


5.1.2 Allgemeines

Die Barzahlung von Angeboten ist nicht möglich. Werden die obengenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.

5.2 Geschäftskunden

5.2.1 Firmen und Vereine

In der Regel wird bei allen Angeboten die Angebotsgebühren mit der schriftlichen Vereinbarung durch die Anbieterin oder der von den Geschäftskunden unterzeichneten Offerte fällig. Es wird von der Anbieterin eine Rechnung mit Einzahlungsschein verschickt.  

Die Angebotsgebühr ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Vereinbarung und/ oder der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Anmeldungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Angebotsbeginn), sofort, bzw. mindestens 1 Tag vor dem Angebotsdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen. Generell gilt: Die volle Angebotsgebühr muss bei allen Angeboten vor Angebotsbeginn auf dem Firmenkonto der Anbieterin eingegangen und ersichtlich sein. 

Wird die Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nicht bezahlt, wird von der Anbieterin per Mail, eine Aufforderung zur Zahlung oder zur Abmeldung des Angebots innerhalb der nächsten drei Werktage, gesendet. Geht keine Zahlung auf dem Firmenkonto ein, verfällt die Anmeldung und der Termin wird weitergegeben. 

Nach Absprache mit der Anbieterin können Aufträge von Geschäftskunden nach der Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt werden. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen. Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben. 

5.2.2 Allgemeines

Die Barzahlung von Angeboten ist nicht möglich. Werden die obengenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.



6. Absagen oder Änderungen durch den Kunden

6.1 Privatkunden

Schriftliche Angebotsanmeldungen, Registrationen und unterschrieben Offerten sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Angebot ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Veranstaltungsplatz/ Veranstaltungstermin wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einem gebuchten Angebot müssen immer schriftlich (per E-Mail oder einem Buchungstool) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.

Die Teilnahme an einem anderen Angebot der Anbieterin, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur mit Einverständnis der Anbieterin möglich. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Privatkunden folgende Annullationsgebühren:


Bei einmaligen Einführungstouren und Kulturtouren:

  • Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung: kostenlos
  • Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100% der Kurskosten


Bei Abo-Touren

  • Bei Rücktritt von mehr als 24 Stunden vor der Tour: kostenlos
  • Bei Rücktritt von weniger als 24h:  100% der Kurskosten (eine Tour wird vom Abo abgebucht)


Bei Gruppenangeboten:

  • Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: kostenlos
  • Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
  • Bei Rücktritt ab 14 Tage vor dem Angebot: 100% der Kurskosten


Die Stornierungsgebühren werden, sofern der Kurs noch nicht bezahlt ist, in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.


6.2 Geschäftskunden

Schriftliche Angebotsanmeldungen und unterschrieben Offerten sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Angebot ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Veranstaltungsplatz/ Veranstaltungstermin wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einem gebuchten Angebot müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen. 

Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden folgende Annullationsgebühren:


  • Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: kostenlos
  • Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
  • Bei Rücktritt ab 14 Tage vor dem Angebot: 100% der Kurskosten


Die Stornierungsgebühren werden, sofern der Kurs noch nicht bezahlt ist, in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.



7. Absagen oder Änderung durch die Anbieterin - Rückerstattungen

7.1 Allgemeines

Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor ihr Angebot zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.

Fällt die Anbieterin und eine Kursleiterin kurzfristig aus, kann das Veranstaltungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden. 

7.2 Absage aus anderen Gründen

Das Angebot kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.

Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall der Anbieterin oder eines Kursleiters/ einer Kusleiterin behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

7.3 Keine weitergehenden Ansprüche

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.



8. Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.



9.    Haftungsausschluss

Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können. 



10.    Gesundheitliche Probleme

Gesundheitliche Probleme sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens 5 Tage vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. 
 In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.



11.   Datenschutz

Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden. 



12. Änderungen

Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.



13. Weiteres

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Zürich vereinbart.  

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).


Datum: 22.08.2023